E-Check - Elektrische Prüfung laut ESV Elektroschutzverordnung

 

Demag logo   Wir sind der Original-Servicedienstleister für Konecranes- and Demag-Equipment.

 

Das Sicherheitspaket zur Vermeidung von elektrischen Unfällen im Betrieb, sowie zum Schutz vor elektrischen Gefahren für Ihre Mitarbeiter heißt E-Check

Die gesetzliche Grundlage für die E-Check Prüfung ist in der ESV Elektroschutzverordnung BGBLA_212_II_33 unter § 9 festgeschrieben. Die Prüfung von Krananlagen und Hebezeugen erfolgt laut der ÖVE/ÖNORM EN 60204-32 (IEC 60204-32:2008).

Ihre Krananlagen und Hebezeuge werden unter Beachtung und Anwendung der einschlägigen Normen und Vorschriften von Konecranes geprüft:

  • Starkstromanlagen laut ÖVE/ÖNORM E 8001
  • elektrische Ausrüstung von Hebezeugen laut DIN EN 60204-32

Prüfumfang - wiederkehrende Prüfungen:

  • Prüfung der technischen Dokumentation
  • Sichtprüfung Verteilerkasten
  • Sichtprüfung Kraninstallation
  • Prüfung des Schutzleitersystems – Erdungsdurchgängigkeitsmessung / Potentialwiderstandsmessung (Kran und auch alle Berührungspunkte wie Decke, Aufstieg, Sprinkler etc.)
  • Isolationswiderstandsmessung
  • Messung der Schleifenimpedanz
  • Drehfeldmessung
  • Prüfung der Sicherheitsausrüstung (Endschalter, Notaus etc.)
  • Funktions-/ Betriebsprüfungen

 

Sie sind bei Konecranes bei E-Check Prüfungen in besten Händen. Dafür sorgt unser hochqualifiziertes Team. Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig.

Kontaktieren Sie uns für ein maßgeschneidertes Angebot oder ein individuelles Beratungsgespräch unter: [email protected].

Elektrische Prüfung von Kranen und Hebezeugen nach ESV

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen. Eine daraus ableitbare Prüfpflicht konkretisiert die Elektroschutzverordnung ESV 2012 weiter. Krane und Hebezeuge sind durch befähigte Personen nach ÖVE/ÖNORM EN 60204-32 regelmäßig zu prüfen:

  • Als Erstprüfung nach der Errichtung von Neuanlagen
  • Als Nachprüfung bei ausgewechselter oder geänderter Ausrüstung
  • Wiederkehrend spätestens alle 5 Jahre.

Die befähigte Person legt vor Ort den Prüfumfang und die Prüfart fest. Für die Wahl der Prüfverfahren sind Alter des Krans bzw. Hebezeugs, äußere Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit, elektrische Belastungen sowie Betriebsdauer und –art ausschlaggebend.


Ihre Vorteile:

  • Wir setzen ausschließlich reine Elektrofachkräfte für die Prüfung nach ÖVE/ÖNORM EN 60204-32 ein
  • Messverfahren und Messprotokolle sind einheitlich gestaltet
  • Die einheitlichen Prüfmittel werden jährlich kalibriert
  • Alle befähigten Personen tauschen sich jährlich über Ihre Erfahrungen aus, um kontinuierlich höchste Anforderungen erfüllen zu können
  • Sie werden im Rahmen eines Nachgespräches im Anschluss an die Prüfung vom Prüfer auf Empfehlungen und Verbesserungsmaßnahmen hingewiesen