Unternehmerpflichten

Als Arbeitgeber sind Sie (durch das ArbSchG) verpflichtet, Ihre Mitarbeiter vor Gefährdungen an ihren Arbeitsplätzen zu schützen. Dazu sind alle Gefährdungen zu erfassen, das jeweilige Risiko zu bewerten und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Weiterhin sind die erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln umzusetzen.
Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung der Arbeitsmittel verbunden sind.

Im Unternehmen

Die Gefährdungsbeurteilung wurde entwickelt, um ein Gutachten darüber zu treffen, ob Ihre aktuellen Kranbetriebs- und Wartungspraktiken mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen im Einklang stehen. Die Beurteilung wird von Konecranes Experten durchgeführt und steht für alle Marken und Modelle von Kranen und Hebezeugen zur Verfügung. 

Gefährdungsbeurteilung Vorher Nacher
Gefährdungsbeurteilung Vorher Nacher

Ein Beispiel

Gefährdungsbeurteilung in einer Fabrikhalle
Gefährdungsbeurteilung in einer Fabrikhalle

Unsere Experten helfen Ihnen.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie dabei, die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung für die Verwendung von
Kranen und Hebezeugen zu erstellen. Auch bei der Klärung, was Sie als Unternehmer und/oder Betreiber über die
Beurteilung hinaus organisatorisch beachten müssen, stehen wir Ihnen fachkundig zur Seite.

 

  • Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit einem Vor-Ort-Termin, das Ihre Anlagensicherheit, Wartung und Betriebsführung sowie andere Abteilungen oder Mitarbeiter umfasst, bei denen wir unsere Methoden zur Informationserfassung erläutern und alle Fragen zum Analyseprozess beantworten. Anschließend führen wir eine Überprüfung Ihrer Anlage durch und prüfen Informationen wie Inspektionsunterlagen, Verfügbarkeit von Wartungshandbüchern und OEM-Anforderungen (Vorbeugende Wartung).
  • Wir überprüfen Sicherheitsvorfälle und Schulungsmodule mit Ihren Kranbetreibern, um einen ganzheitlichen Überblick über Ihre Situation zu erhalten.   Die Ergebnisse werden persönlich mit den Verantwortlichen besprochen und festgehalten. Sicherheitskritische Fragen werden priorisiert. Der Bericht und unsere Empfehlungen gelten als streng vertraulich und werden, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht anderweitig gespeichert, geteilt oder verteilt.
  • Umfang der Beurteilung 
     
    • Einschätzung des jeweiligen Risikos
       
    • Schutzmaßnahmen
       
    • Verantwortlichkeiten
       
    • Realisierungstermine
       
    • Dokumentation
       
    • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

 

Unsere Leistungen bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Einführung in die Gefährdungsbeurteilung
  • Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers
  • Rechtliche Grundlagen: einschlägige Gesetze und Verordnungen
  • GFB als zentrales Element des Arbeitsschutzes
  • Vorgehensweise
  • Vorbereitung:
    Abgrenzung des Arbeitsplatzes des Kranbedienpersonals
  • Aufnahme der Gefährdungen
  • Beurteilung des Risikos
  • Schutzmaßnahmen festlegen
  • Schriftliche Dokumentation
  • Kontrolle festgelegter Kriterien

WIR FREUEN UNS AUF SIE

Für Ihre Fragen zu Schulungen und Trainings sowie für individuelle Wünsche stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung – per Telefon, E-Mail und persönlich vor Ort. Sie finden uns im Herzen von Deutschland: Das Europäische Training Center in Dreieich direkt bei Frankfurt am Main ist dank Anbindung an Flughafen, Autobahn, Bus und Bahn hervorragend zu erreichen.

 

NV
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Ihre Ansprechpartnerin


Nadine Vollrath
Tel. +49 6103 7333-123
Fax +49 6103 7333-115
[email protected]
Robert-Bosch-Straße 18
63303 Dreieich